Flug nach Mallorca verspätet, was tun?
Flug nach Mallorca verspätet, was tun?
Flug nach Mallorca verspätet, was tun?
Mallorca gilt hierzulande als ein beliebtes Reiseziel. Etwa ein Drittel der Touristen auf der Baleareninsel reist mit dem Flugzeug aus Deutschland an. Doch was tun, wenn der Flug auf die Urlaubsinsel Verspätung hat? Dieser Artikel erklärt, wann Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Die Rechte der Fluggäste im Überblick
Die Entschädigung bei Flugverspätungen umfasst mehrere Ansprüche: Geldentschädigung nach drei Stunden, Betreuungsleistungen nach zwei Stunden und Entschädigung oder Umbuchung nach einer Verspätung von fünf Stunden. Um diese Ansprüche geltend machen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In jedem Fall muss die Fluggesellschaft ein Verschulden an der Verspätung haben.
Grundlage für die Entschädigung ist das EU-Recht
Die Entschädigung bei Flugverspätungen ist Teil der europäischen Fluggastrechteverordnung. Bei einem Flug von Deutschland nach Mallorca gilt dieses EU-Recht. Bei einem solchen Flug innerhalb der EU spielt es keine Rolle, ob Sie mit einer EU-Fluggesellschaft unterwegs sind oder nicht. Wenn Sie jedoch von außerhalb der EU nach Mallorca fliegen, müssen Sie genauer hinschauen. Eine Reise von New York nach Palma de Mallorca fällt nur dann unter EU-Recht, wenn Sie Passagier einer EU-Fluggesellschaft sind.
Voraussetzungen für Entschädigungen bei Flugverspätungen
Neben dem Abflug- und Zielland und der Zugehörigkeit der Fluggesellschaft gibt es noch weitere Voraussetzungen zu beachten. Fluggäste haben nur dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich der Flug um mindestens drei Stunden verspätet. Auch die Berechnung der Zeit ist genau geregelt. Die Verspätung wird ab der planmäßigen Ankunftszeit am Zielflughafen gerechnet. Der Flug gilt als angekommen, sobald die Fluggäste aus dem Flugzeug aussteigen können. Es muss gelandet sein und mindestens eine Tür muss geöffnet sein. Der Entschädigungsanspruch gilt auch für Flüge mit Zwischenlandung, wenn die Verspätung am Endziel drei Stunden oder mehr beträgt. Wenn Sie also eine Zwischenlandung in Amsterdam oder Paris einlegen, um nach Mallorca zu gelangen, haben Sie bei einer Verspätung ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?
Wie viel Geld erhalten Fluggäste, die auf ihren Flug ins sonnige Mallorca warten? Nach der EU-Fluggastrechteverordnung hängt die Höhe der Entschädigung von der Flugentfernung ab. Bis zu einer Entfernung von 1.500 Kilometern erhalten Sie 250 Euro. Bei Entfernungen über 3.500 Kilometern haben Fluggäste Anspruch auf 600 Euro. Fliegt man zum Beispiel vom Flughafen Hamburg nach Mallorca, legt man eine Flugstrecke von 1.650 Kilometern zurück. Dies fällt in die Kategorie der Flugdistanzen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern, für die die EU eine Entschädigung von 400 Euro vorsieht. Startet der Flug jedoch in München und beträgt die Entfernung nach Mallorca nur 1.160 Kilometer, haben Passagiere bei einer Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung von 250 Euro. Vorausgesetzt, sie kommen mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen an.
Anspruch auf Betreuungsleistungen nach zwei Stunden Wartezeit
Neben der finanziellen Entschädigung haben wartende Fluggäste weitere Rechte. Ab einer zweistündigen Verspätung haben sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Wenn der Flug erst am nächsten Tag starten soll, haben die Passagiere außerdem Anspruch auf einen Hotelaufenthalt. Die Fluggesellschaft übernimmt auch den Transport zum nächstgelegenen Hotel und zurück zum Flughafen.
Anspruch auf Entschädigung nach fünf Stunden Verspätung
Der spanische Inseltourismus hat sich von der COVID-19-Krise erholt, und viele Flüge nach Mallorca heben wieder ab. Dies ist im Allgemeinen eine positive Entwicklung. Doch je mehr Flugzeuge abheben, desto eher kann es zu Verspätungen kommen. Wenn Passagiere fünf Stunden oder länger auf ihren Flug warten müssen, haben sie zusätzliche Rechte. Bei einer so großen Verspätung haben die Fluggäste Anspruch auf eine alternative Beförderung.
Dabei kann es sich beispielsweise um eine Umbuchung auf einen anderen Flug oder um eine Reise mit Bus oder Bahn handeln, auch wenn letzteres bei einem Flug nach Mallorca möglicherweise nicht in Frage kommt. Bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr sind die Fluggäste außerdem nicht mehr verpflichtet, den gebuchten Flug zu nehmen, um eine Entschädigung zu erhalten. Wer so lange wartet, kann eine Erstattung des Flugpreises verlangen. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft auch dafür verantwortlich, den frühestmöglichen Rückflug zum Abflughafen zu organisieren.
Fälle, in denen keine Entschädigung gezahlt wird Voraussetzung für eine Entschädigung bei einer Flugverspätung ist das Verschulden der Fluggesellschaft. Dies kann z. B. durch technische Probleme, Personalmangel oder Insolvenz der Fluggesellschaft bedingt sein. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Fluggesellschaft nicht für die Verspätung verantwortlich ist. Wenn zum Beispiel das Flughafenpersonal streikt, nicht aber das Personal der Fluggesellschaft, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Auch für wetterbedingte Verspätungen haften die Fluggesellschaften nicht.
Fazit
Wenn der Flug vom verregneten Hamburg ins sonnige Mallorca Verspätung hat, können Passagiere ihre Rechte geltend machen. Ab einer zweistündigen Verspätung haben sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie zum Beispiel ein kostenloses Essen. Ab einer dreistündigen Verspätung können sie eine finanzielle Entschädigung erhalten. Bei einem Flug von Deutschland nach Mallorca kann diese Entschädigung je nach Flugstrecke zwischen 250 und 400 Euro liegen. Ab einer fünfstündigen Verspätung können Fluggäste eine Umbuchung auf einen anderen Flug beantragen oder den Flug nicht antreten und erhalten die Kosten erstattet.
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