Illegale Ferienvermietungen
Der Kampf gegen illegale Ferienvermietungen
Illegale Ferienvermietungen
Der Kampf gegen illegale Ferienvermietungen
Illegale Ferienvermietungen
Der Kampf gegen illegale Ferienvermietungen
Auf Mallorca ist der Kampf gegen illegale Ferienvermietungen in eine neue Phase getreten. Die Steuerbehörde der Balearen, ATIB, wird nun gemeinsam mit den Gemeinden die Maßnahmen gegen diese illegale Praxis verstärken. Mit diesem wichtigen Schritt soll die Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienunterkünften bekämpft werden.
Enge Zusammenarbeit zwischen Gemeinderäten und der ATIB
Eine der wichtigsten Strategien, die umgesetzt werden sollen, ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunalverwaltungen und der ATIB. Diese gemeinsame Anstrengung zielt darauf ab, die Zahlung von Steuern für die Vermietung von Touristenunterkünften zu überprüfen, indem wichtige Informationen abgeglichen werden. Die Sicherstellung, dass die ITS-Meldung (Sustainable Tourism Tax) diese Vermietungen korrekt widerspiegelt, hat höchste Priorität.
Der Anstoß zu diesem verstärkten Vorgehen kam nach einem bedeutenden Urteil des EU-Gerichtshofs im April 2022. Diesem Urteil zufolge haben Vermittler, die Ferienvermietungen vermitteln, eine wesentliche Verantwortung: Sie müssen der Regierung steuerrelevante Informationen zur Verfügung stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass die mit der Ferienvermietung verbundenen Steuern besser erhoben und kontrolliert werden.
Verstärktes Vorgehen gegen illegale Vermietungen
Llorenç Galmés, Präsident des Rates von Mallorca, sprach leidenschaftlich über den laufenden Kampf gegen illegale Ferienvermietungen. Er betonte, dass dieses Thema auch in der aktuellen Amtszeit einen besonderen Platz im Herzen des Inselrats einnimmt. Ihre Aufgabe geht über die bloße Regulierung hinaus; es geht darum, Fairness für alle Beteiligten zu gewährleisten und die lebendige Seele von Mallorcas blühendem Tourismussektor zu bewahren.
Um die Kontrolle weiter zu verschärfen, wurden neue Vorschriften erlassen. Immobilien dürfen nur dann auf beliebten Plattformen wie Airbnb und Homeaway, auf Immobilien-Websites oder in sozialen Netzwerken angeboten werden, wenn sie über eine gültige Tourismuslizenz verfügen. Bei Verstößen drohen saftige Geldstrafen von bis zu 40 000 Euro für illegale Angebote, und Websites, die solche Angebote hosten, können mit Geldstrafen von bis zu 400 000 Euro belegt werden. Außerdem darf ein einzelner Eigentümer nicht mehr als drei Immobilien inserieren.
Bewahrung des florierenden Tourismus auf der Insel
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass Wohnungen seit 1999 keine Tourismuslizenz mehr erhalten können. Jede Wohnung, die für weniger als 30 Tage zur Vermietung angeboten wird, fällt automatisch unter die Kategorie Ferienvermietung, sofern nicht das Gegenteil nachgewiesen wird.
Die Gemeindeverwaltungen Mallorcas und die ATIB ergreifen strenge Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Ferienvermietung. Die Einhaltung der Vorschriften ist nicht nur obligatorisch, sondern auch entscheidend für die Erhaltung der Authentizität und Nachhaltigkeit der Tourismuslandschaft der Insel.
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